Frei­williges Soziales Jahr (FSJ) oder Bun­des­frei­willi­gen­di­enst (BFD) an der Sper­lings­bergschule

Die Anstel­lung erfol­gt über einen anerkan­nten Träger (Glauchauer Berufs­förderung e.V.).

Mögliche Auf­gabenge­bi­ete an der Sper­lings­bergschule:

  • Unter­stützung in einzel­nen Klassen
  • Beauf­sich­ti­gung der Schüler bei eventuellen Aus­fall­stun­den
  • Mit­gestal­tung des schulis­chen All­t­ags
  • Gestal­tung von Freizei­tange­boten, Pro­jek­ten, Schulfesten

Ein Ein­stieg ist jed­erzeit möglich.

Das FSJ stellt eine gute Möglichkeit dar, sich im päd­a­gogis­chen Bere­ich auszupro­bieren und dies­bezügliche Fähigkeit­en und Fer­tigkeit­en auszu­loten.

Kontakt direkt über die Schulleitung

Sper­lings­bergschule
Sper­lings­berg 23
08107 Kirch­berg
Tel.: +49 37602–66450
Schullei­t­erin: Frau Kircheisen

Kontakt direkt über den Träger

Glauchauer Berufs­förderung e.V.
Bahn­hof­s­traße 1
08371 Glauchau
Tel.: +49 3763–508418
Frau Schakalwies

All­ge­meine Infos zum FSJ und BFD

Frei­williges soziales Jahr (FSJ)

Voraus­set­zun­gen:

Erfül­lung der Vol­lzeitschulpflicht
noch keine Vol­len­dung des 27. Leben­s­jahrs

Finanzelle Aspek­te:

Während des Dien­stes zahlen die Träger den Frei­willi­gen ein Taschen­geld und gewähren weit­ere Geld- oder Sach­leis­tun­gen für Unterkun­ft, Verpfle­gung und ggf. Arbeits­bek­lei­dung.

Teilnehmer/innen von Frei­willi­gen­di­en­sten erhal­ten einen Frei­willi­ge­nausweis und damit Ermäßi­gun­gen z.B. für öffentliche Verkehrsmit­tel.

Teilnehmer/innen am FSJ/FÖJ sind geset­zlich sozialver­sichert.

Es beste­ht Anspruch auf Kindergeld, eventuell Waisen­rente sowie Kinder- und Aus­bil­dungs­frei­be­träge.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zum FSJ und FÖJ enthält die Broschüre des Bun­desmin­is­teri­ums für Fam­i­lie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Zeit, das Richtige zu tun. Frei­willig engagiert in Deutsch­land — Bun­des­frei­willi­gen­di­enst, Frei­williges Soziales Jahr, Frei­williges Ökol­o­gis­ches Jahr“. Die Broschüre enthält eine aus­führliche Über­sicht und die entsprechen­den Adressen von Anlauf­stellen.

Bun­des­frei­willi­gen­di­enst (BFD)

Voraus­set­zun­gen:

Die Frei­willi­gen müssen die Vol­lzeitschulpflicht (je nach Bun­des­land mit 16 Jahren, manch­mal auch schon mit 15 Jahren) erfüllt haben.

Der Frei­willi­gen­di­enst darf nicht inner­halb ein­er  Beruf­saus­bil­dung aus­geübt wer­den; er muss ohne Erwerb­sab­sicht geleis­tet wer­den.

Ein Schu­la­b­schluss oder eine abgeschlossene Beruf­saus­bil­dung ist nicht erforder­lich.

Finanzelle Aspek­te:

Die Ein­satzstellen kön­nen Unterkun­ft, Verpfle­gung, Arbeit­sklei­dung und ein angemessenes Taschen­geld zur Ver­fü­gung stellen, nach Ermessen der Ein­satzstelle kön­nen dafür auch Gelder­sat­zleis­tun­gen gezahlt wer­den (alle Leis­tun­gen wer­den zwis­chen dem Frei­willi­gen und der Ein­satzstelle vere­in­bart).

Teilnehmer/innen am Bun­des­frei­willi­gen­di­enst (BFD) erhal­ten einen Frei­willi­ge­nausweis und damit Ermäßi­gun­gen z.B. für öffentliche Verkehrsmit­tel.

Die Frei­willi­gen wer­den in der geset­zlichen Kranken- und Pflegev­er­sicherung pflichtver­sichert.

Sozialver­sicherungs­beiträge wer­den über­nom­men.

Es kann Kindergeld gezahlt wer­den.

Die Bewer­bung für den Bun­des­frei­willi­gen­di­enst (BFD) erfol­gt bei anerkan­nten Trägern oder direkt bei den Ein­satzstellen.