Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) an der Sperlingsbergschule
Die Anstellung erfolgt über einen anerkannten Träger (Glauchauer Berufsförderung e.V.).
Mögliche Aufgabengebiete an der Sperlingsbergschule:
- Unterstützung in einzelnen Klassen
- Beaufsichtigung der Schüler bei eventuellen Ausfallstunden
- Mitgestaltung des schulischen Alltags
- Gestaltung von Freizeitangeboten, Projekten, Schulfesten
Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Das FSJ stellt eine gute Möglichkeit dar, sich im pädagogischen Bereich auszuprobieren und diesbezügliche Fähigkeiten und Fertigkeiten auszuloten.
Kontakt direkt über die Schulleitung
Sperlingsbergschule
Sperlingsberg 23
08107 Kirchberg
Tel.: +49 37602–66450
Schulleiterin: Frau Kircheisen
Kontakt direkt über den Träger
Glauchauer Berufsförderung e.V.
Bahnhofstraße 1
08371 Glauchau
Tel.: +49 3763–508418
Frau Schakalwies
Allgemeine Infos zum FSJ und BFD
Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)
Voraussetzungen:
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
noch keine Vollendung des 27. Lebensjahrs
Finanzelle Aspekte:
Während des Dienstes zahlen die Träger den Freiwilligen ein Taschengeld und gewähren weitere Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung und ggf. Arbeitsbekleidung.
Teilnehmer/innen von Freiwilligendiensten erhalten einen Freiwilligenausweis und damit Ermäßigungen z.B. für öffentliche Verkehrsmittel.
Teilnehmer/innen am FSJ/FÖJ sind gesetzlich sozialversichert.
Es besteht Anspruch auf Kindergeld, eventuell Waisenrente sowie Kinder- und Ausbildungsfreibeträge.
Weitere Informationen zum FSJ und FÖJ enthält die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Zeit, das Richtige zu tun. Freiwillig engagiert in Deutschland — Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr“. Die Broschüre enthält eine ausführliche Übersicht und die entsprechenden Adressen von Anlaufstellen.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Voraussetzungen:
Die Freiwilligen müssen die Vollzeitschulpflicht (je nach Bundesland mit 16 Jahren, manchmal auch schon mit 15 Jahren) erfüllt haben.
Der Freiwilligendienst darf nicht innerhalb einer Berufsausbildung ausgeübt werden; er muss ohne Erwerbsabsicht geleistet werden.
Ein Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht erforderlich.
Finanzelle Aspekte:
Die Einsatzstellen können Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein angemessenes Taschengeld zur Verfügung stellen, nach Ermessen der Einsatzstelle können dafür auch Geldersatzleistungen gezahlt werden (alle Leistungen werden zwischen dem Freiwilligen und der Einsatzstelle vereinbart).
Teilnehmer/innen am Bundesfreiwilligendienst (BFD) erhalten einen Freiwilligenausweis und damit Ermäßigungen z.B. für öffentliche Verkehrsmittel.
Die Freiwilligen werden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert.
Sozialversicherungsbeiträge werden übernommen.
Es kann Kindergeld gezahlt werden.
Die Bewerbung für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) erfolgt bei anerkannten Trägern oder direkt bei den Einsatzstellen.