Trans­paren­zhin­weis

Seit 1. Jan­u­ar 2023 ist das Säch­sis­che Trans­paren­zge­setz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jed­er Per­son ein Recht auf Zugang zu den bei ein­er trans­paren­zpflichti­gen Stelle im Freis­taat Sach­sen ver­füg­baren Infor­ma­tio­nen, soweit keine Aus­nahme gilt (Trans­paren­zanspruch). Schulen sind trans­paren­zpflichtige Stellen nur, soweit Infor­ma­tio­nen über den Namen von Drittmit­tel­ge­bern, die Höhe der Drittmit­tel und die Lauf- zeit der mit Drittmit­teln finanzierten abgeschlosse­nen Forschungsvorhaben betrof­fen sind.